Teilnahmebedingungen des Förderpreises der Preussenquelle Nachhall 2022


1. Beschreibung der zu vergebenden Förderpreise

Vom Veranstalter sind fünf Preise ausgeschrieben:

• Drei Jury-Preise
• zwei Publikumswahl-Preise (genannt Voting-Preise)

werden vergeben.

Jeder der Preisträger erhält den Betrag von 1.000,00 EUR.

Der Betrag wird als Spende von der Rheinsberger Preussenquelle GmbH für das ausgewählte Projekt gezahlt. Alle Preise sind als Förderpreise zur Anerkennung der ausgewählten teilnehmenden Nachhaltigkeitsprojekte ausgelobt.

2. nachhaltige Projekte

Als Preisträger ausgewählt werden solche Teilnehmer an Nachhall 2022, die nachhaltige Projekte durchführen, also Projekte die ein besonderes Maß an nachhaltigem Denken und Handeln erkennen lassen. Ein auf die Ausschreibung des Förderpreises Nachall 2022 eingereichtes Projekt sollte finanzielle Unterstützung zur angemessenen Verfolgung seines Nachhaltigkeitszwecks kurz- oder mittelfristig benötigen. Eine anderweitige Förderung oder bisherige Preisträgerschaft schließt die Teilnahme an Nachhall 2022 nicht aus.

3. Teilnahmeberechtigte

Zur Teilnahme sind Einzelpersonen und Personengesamtheiten berechtigt. Letztere sind im Sinne dieser Wettbewerbsbedingungen:

• Vereine, insbesondere eingetragene Vereine (e.V.)
• (andere) gemeinnützige Einrichtungen
• Gesellschaften (u.a. Gesellschaftendes bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und Kapitalgesellschaften)
• Interessengemeinschaften, deren Teilnehmer namentlich bekannt und benannt sind

und eine gewisse Dauer des Interesses der Teilnehmer zeigen.

Personen, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, und Mitarbeiter des Veranstalters und ihre Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Um Projekte, die ausschließlich unter Jugendlichen durchgeführt werden, zu fördern, steht dem Veranstalter zur Kontaktaufnahme unter nachhall@preussenquelle.de bereit. Die Teilnahme an nachall 2022 ist nicht vom Erwerb eines oder mehrerer Produkte des Veranstalters oder eines anderen Gegenstandes abhängig.

4. Veranstalter

Veranstalter des Ausschreibens Nachhall 2022 ist die

Rheinsberger Preussenquelle GmbH, Zur Preussenquelle 5 in 16831 Rheinsberg, Deutschland
Telefon +49 (0) 339 31. 34 95 80, Fax +49 (0) 339 31. 34 95 89
www.preussenquelle.de
info@preussenquelle.de

Geschäftsführer: Meinrad Schmitt, Frank Stieldorf
Handelsregister: HRB 6130 OPR / Amtsgericht Neuruppin
Ust. IdNr. DE 220 137 663
Gemäß § 55 II Rundfunkstaatsvertrag für Inhalte Verantwortlicher ist Frank Stieldorf.

5. Räumlicher, örtlicher Bezug des Projekts

Der Bewerberkreis ist geographisch begrenzt: Wer teilnehmen will, muss ein Projekt verfolgen, dessen Schwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland liegt.

6. Ablauf bis zur Absendung der Preisbewerbung

Inhalte
Zur Teilnahme ist zunächst ein Online-Formular auszufüllen. Kern dieser Förderpreisbewerbung ist die Einreichung einer Projektbeschreibung in deutscher Sprache und die Angabe ergänzender Informationen zu den Zwecken, Hintergründen, Abläufen und den am Projekt beteiligten Personen.
Inhalte der Projektbeschreibung und deren Anlagen dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere sind die Behauptung falscher Tatsachen, Beleidigungen, Gewaltverherrlichungen und die Infragestellung demokratischer Grundwerte nicht gestattet.

Kosten
Die Teilnahme an Nachhall 2022 ist kostenlos – Übermittlungskosten können dem Teilnehmer durch seine Netzverbindung entstehen (je nach Tarif).
Kosten für die Erstellung der Inhalte einer Projektbeschreibung tragen die Teilnehmer.

Eintragungen im Webmodul
Die Teilnahme wird ausschließlich elektronisch und gegenüber dem Veranstalter erklärt. Der Eintragende des Teilnehmers muss als Kontaktperson seinen Namen und seine E-Mail-Adresse angeben, sowie Angaben zum Projekt machen. Unter bleibt-natuerlich.de stehen zur geordneten Eingabe der Informationen mehrere Formularzeilen zur Verfügung. Diese sind richtig und vollständig (zu letzterem: wo als Pflichtangabe gekennzeichnet) auszufüllen. Mindestens eine Bild- oder Film-Datei, die das Projekt oder Beteiligte zeigt, ist zum Upload auf der Formularseite bereitzustellen. Welche Inhalte die Teilnehmer zur Bewerbung einreichen, wird im Übrigen von den Teilnehmern bestimmt, wobei es rechtmäßig entstandene Inhalte – insbesondere (datenschutz-)rechtlich erlaubt angefertigte Bilder, Videos und sonstige Darstellungen – sein müssen. Die zur Einreichung möglichen Medienformate/Dateitypen sind die derzeit in Deutschland unter Verbrauchern üblichen Dateitypen.
Unrichtige Datenangaben können zur Nichtberücksichtigung bei der Auswahl oder/und dem Entfernen aus der Datenbank der Preisbewerber und den Veröffentlichungen führen.
Eine Pflicht zur Prüfung der vom Preisbewerber eingegebenen Daten hat der Veranstalter nicht.
Der Veranstalter ist außerdem auch nicht verpflichtet alle hochgeladenen Inhalte außer zu Auswahlzwecken zu verwenden. Zu Auswahlzwecken reicht beim Publikumsvoting auch lediglich die Namens- und Kurztextdarstellung gegenüber dem Voter.

Bestätigung, Verifizierung und Veröffentlichung des Eintrags
Der Eintagende erhält eine E-Mail nach Absendung seines Formulareintrags zur Förderpreisbewerbung. Sein Eintrag ist wirksam eingereicht, wenn er den Link in dieser E-Mail zur Bestätigung der Einreichung seines Projekts innerhalb der Bewerbungsfrist anklickt. Erst nach der fristgemäßen Bestätigung wird die Bewerbung im Blog bleibt-natuerlich.de online eingetragen und als Eingabe von der Jury berücksichtigt.

Bewerbungszeitraum, vorzeitige Beendigung
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 01. Mai 2021 und endet am 31. Dezember 2021.
Der Wettbewerb kann vom Veranstalter jederzeit abgebrochen werden. Die Laufzeitdauer kann verkürzt werden, insbesondere, wenn rechtliche Gründe das erfordern und/oder die Besorgnis des Missbrauchs oder der Manipulation der Eingabemodule zu befürchten sind oder bei Vorliegen höherer Gewalt.
Im Falle des Abbruchs folgen aus dem Abbruch keine Schadensersatzansprüche der Teilnehmer gegen den Veranstalter.

7. Ablauf nach Eintragung der Preisbewerbung

Jury-Preise

Die Gewinner der vier Jury-Preise werden durch eine Jury, d.h. ein Preisgericht, ausgewählt. Die Jury besteht aus mindestens drei natürlichen Personen, die vom Veranstalter bestimmt werden. Die Jury bewertet die Projekt-Eingaben im April 2022 und ermittelt bis 30.04.2022 die Preisträger.

Alle Bewertungen und die Auswahl der preiswürdigen Projekt-Einreichungen liegen im Ermessen der Jury. Die Ermessensausübung orientiert sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, an den Antworten auf folgende Fragen:

• Wie nachhaltig und langlebig ist das Projekt?
• Welche ökologische und soziale Relevanz hat es?
• Wie originell oder außergewöhnlich ist das Projekt?
• Welche Vorbildfunktion erfüllt das Projekt?
• Welche öffentliche Wirkung wird erzielt?
• Welche Ergebnisse oder Teilergebnisse wurden erreicht?
• Wie engagiert, einsatzfreudig, mutig ist der Umgang mit dem Projekt?

Darüber hinaus betrachtet die Jury die eingereichten Projekte auch dahingehend, wie demokratisch, weltoffen und religionsneutral sie sich darstellen.

Die Jury bewertet die Projekteinträge an Hand der Daten, welche unter bleibt-natuerlich.de auch der Öffentlichkeit zum Abruf zugänglich sind. Die Jury kann sich dadurch im Internet jederzeit über die aktuellen Preisbewerbungen informieren.

Jurypreise werden für Projekte vergeben, welche im laufenden Wettbewerb Nachhall 2022 nicht bereits als Publikumspreisträger mit einem Preis bedacht wurden.

Voting zur Auswahl der Publikumspreisträger

Zeitlich vor den Vergaben durch die Jury erfolgt die Auswahl zur Vergabe zweier Geldpreise (2 x EUR 1.000,00) auf Basis einer elektronischen durchgeführten Publikumsabstimmung. Diese Abstimmung findet vom 15.01.2022 und 30.03.2022 statt. Für den Zeitraum gelten hinsichtlich des Abbruchs und der Verkürzung die oben unter 6. genannten Regelungen sinngemäß.

Die Stimmabgabe zum Publikumspreis wird über ein elektronisches Modul auf einer Unterseite unter bleibt-natuerlich.de ermöglicht werden.

Dort registriert sich der Wahlinteressent („Voter“) mit seiner E-Mail-Adresse. Dann kann ein Projekt ausgewählt werden. Seine Projektauswahl bestätigt der Voter per Button.

Nach Absendung erhält der Voter eine E-Mail an die von ihm angegebene Mailadresse. In dieser E-Mail befindet sich ein Link zur Bestätigung der Wahl. Nach Klick auf den Link wird seine Stimme gezählt.

Der Voter wird über das Ergebnis der Abstimmung unter seiner Beteiligung per E-Mail informiert.

Wahlberechtigte Publikumspreis

Wahlberechtigt zur Vergabe der Publikumspreise sind Personen mit eigener funktionsfähiger E-Mail-Adresse. Je Teilnehmer darf nur ein Eintrag erfolgen und nur eine seiner E-Mail-Adressen zum Zweck der Stimmabgabe genutzt werden.

Mitarbeiter des Veranstalters sind von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

In Fällen in denen der Veranstalter vom Verdacht auf Missbrauch des elektronisch erklärten Votings begründet ausgehen kann, steht ihm die Nichtberücksichtigung der betroffenen Stimmen frei. Nähere Regelungen zur Durchführung des Votings kann der Veranstalter in gesonderten Bedingungen festlegen.
Benachrichtigung

Teilnehmer werden per E-Mail über die angegebenen Kontaktdaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswahl der Projekte durch die Jury benachrichtigt. Hinweise auf die Preise und Preisträger finden sich auch auf dem Blog bleibt-natuerlich.de und im Nachhall-Newsletter des Veranstalters, auf Facebook und der Zeitung „ressource“ des Veranstalters.

Auswahl des Mitarbeiterpreisträgers, Gegenstand des Preises

Für die Auswahl des Preisträgers zum Mitarbeiter-Preis gelten die Regelungen zu Jury-Preisen, soweit nicht im Folgenden abweichend geregelt:

Ausgeschrieben ist ein (1) Förderpreis für das nachhaltigste Projekt, das ein oder mehrere Mitarbeiter der Rheinsberger Preussenquelle GmbH zusammen initiiert haben und durchführen. Zur Auswahl für diesen Preis stehen nur Projekte an denen mindestens ein Angestellter der Rheinsberger Preussenquelle GmbH beteiligt ist.

8. Kontakt, Auswahlnachricht, Verleihung

Der Veranstalter kontaktiert die Teilnehmer unter der von ihm angegebenen E-Mail- oder Postadresse über für den Wettbewerb Nachhall 2022 oder das eingereichte Projekt nach seiner Einschätzung wesentliche Ereignisse – wie dem Veranstalter bekannt werdende Berichterstattung in der regionalen Presse und in Facebook, dem Nachhall-Newsletter und der Preussenquelle-Zeitung „ressource“.

Der Veranstalter teilt den Beteiligten mit, wenn ihr Projekt als Preisträger ausgewählt wurde. Die eintragende Person erklärt sich daraufhin innerhalb von 7 Tagen, wenn der Preis nicht angenommen werden soll.

Die Preisverleihung findet im Mai 2022 voraussichtlich im Zuge des Nachhaltigkeitstages der Rheinsberger Preussenquelle in Rheinsberg statt.

9. Rechteeinräumungen, Nutzungsrechte an Inhalten

Für die von den Teilnehmern an den Veranstalter übermittelten Texte, Weblinks, Bilder, Bewegtbilder, Videos gilt:

Der Veranstalter stellt die Eingaben des Teilnehmers im Internet und weiteren Medien der Öffentlichkeit vor. Mit der Absendung des Teilnahmeantrages und der vor Absendung hochgeladenen Inhaltsüberlassung erteilt der Teilnehmer dem Veranstalter Nutzungsrechte:

Der Veranstalter erhält von Teilnehmer mit Absendung ein einfaches, widerrufliches, auf die Zeitdauer des Preisausschreibensbefristetes Nutzungsrechtan den Einreichungen.

Das eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet die Nutzung von Teilen, Ausschnitten und Bearbeitungen, soweit sie zur Darstellung gegenüber Dritten als sinnvoll erscheinen (z.B. Kürzung von Videos um eine Video-Collage für Facebook-Einträge vorzunehmen; Fertigung von Bildausschnitten).

Zur Dauer des Preisausschreibens zählt im Sinne dieser Regelungen unter 9 auch die Dauer, die zur Abwicklung des Wettbewerbs notwendig ist.

Der Teilnehmer bestätigt mit Absendung, dass er mit der Darstellung auf

• den Seiten des Blogs bleibt-natuerlich.de und
• auf preussenquelle.de und
• anderen Webseiten des Veranstalters von ähnlichem Charakter, die einen inhaltlichen Bezug zum Preisausschreiben haben,

einverstanden ist.

Außerdem kann (und wird voraussichtlich) eine Darstellung

• auf Seiten des Sozialen Netzwerks Facebook,
• im Nachhall-Newsletter und
• der Preussenquelle-Zeitung „ressource“

erfolgen, womit der Teilnehmer sich durch seine Teilnahme ebenfalls einverstanden erklärt.

Nach Beendigung und Abwicklung von Nachhall 2022 werden Eintragungen des Veranstalters in nicht Print-Medien über Teilnehmer, die keinen Preis gewonnen haben, gelöscht.

Für die Verwendung personenbezogener Daten gelten insbesondere die Darstellungen in der Datenschutzerklärung zu Nachhall 2022 (Link).

10. Weitere Nutzungsrechteeinräumung durch Preisträger

Wenn und indem sie den ausgelobten Geldpreis annehmen, erteilen die Teilnehmer dem Veranstalter ein widerrufliches, zeitlich unbeschränktes, einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht an den eingereichten Inhalten.

Sie bestätigen dadurch außerdem, dass sie mit der Nennung als Preisträger

• im Sozialen Netzwerk Facebook und auf dem
• Blog bleibt-natuerlich.de

einverstanden sind, sowie im

• Nachhall-Newsletter und der
• Preussenquelle-Zeitung „ressource“.

11. Erklärung zur Rechteinhaberschaft, Freistellung

Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Absendung der Bewerbung um den ausgelobten Preis, dass er über die notwendigen Rechte verfügt, die Inhalte hochzuladen und den vorbenannten Veröffentlichungsmedien dauerhaft unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das heißt z.B., dass der Hochladende die Texte, Bilder, Videos selbst angefertigt hat und das Einverständnis etwa abgebildeter Personen eingeholt hat, soweit rechtlich erforderlich (siehe die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes).

Der Hochladende muss über alle Nutzungsrechte an den Inhalten so verfügen können, dass der in vorliegenden Teilnahmebedingungen benannte Ablauf stattfinden kann und der vertraglich vorausgesetzte Zweck erfüllt wird. Der Teilnehmer hat auch vor Upload zu prüfen, ob seine Bezeichnungen Kennzeichenrechte verletzen.

Der Teilnehmer bestätigt durch den Upload, dass die eingesendeten Inhalte frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind.

Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Verletzung von Rechten an den hochgeladenen Inhalten geltend machen.

12. Kein Honorar

Der Teilnehmer erhält für die Verwendung, insbesondere Veröffentlichung, der in der Projektbeschreibung und den Anlagen befindlichen Inhalte, Werke und sonstigen Gestaltungen kein Honorar. Dasselbe gilt für Inhalte, die anlässlich oder in Verbindung mit der Preisannahme beim Veranstalter entstehen.

13. Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Veranstalters

Die Eingabe-Möglichkeiten dienen nicht der Datensicherung für den Teilnehmer. Für Verluste der Daten, insbesondere bei Eingabe oder Übertragung haftet der Veranstalter nicht. Dasselbe gilt für Schäden wegen Störungen von technischen Anlagen, für Unterbrechungen von Übertragungen und für Verzögerungen bei der Übermittlung von Daten. Beim Upload von Videos ist die dem Hochladenden zu Verfügung stehende hinreichende Bandbreite zuvor zu prüfen.

Die Haftung des Veranstalters wird begrenzt auf Schäden, die von ihm und von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind. Für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht.

Zwingende gesetzliche Haftung des Veranstalters bleibt von den Ausschlüssen und Beschränkungen unberührt.

14. Datenschutz

Hinweise auf den Umgang mit Daten im Rahmen des Nachhall-Preisausschreibens, insbesondere zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten aus den Eingabe-Formular-Texten erhalten Sie in der gesonderten Datenschutzerklärung (Link).

Stand 28.04.2021